Servicevertrag: Was ist enthalten und was wird separat berechnet?

Ein Servicevertrag sorgt dafür, dass Ihre Software dauerhaft weiterentwickelt wird, aktuelle Programmversionen bereitstehen und Support verlässlich erreichbar bleibt. Er ersetzt jedoch nicht jede individuell beauftragte Arbeitsleistung.

Kurz gesagt: Der Servicevertrag deckt die laufende Bereitstellung, Pflege und Weiterentwicklung der Software sowie geregelte Reaktionszeiten ab. Persönliche Dienstleistungen wie Installation per Fernwartung, individuelle Fehleranalyse, Datenprüfung, Einrichtung oder Arbeiten direkt auf Ihrem System werden nach Aufwand berechnet.

Warum werden manche Arbeiten trotz Servicevertrag berechnet?

Viele Aufgaben entstehen nicht durch die allgemeine Bereitstellung der Software, sondern durch eine konkrete Leistung für einen einzelnen Kunden. Dazu zählen zum Beispiel ein Update per TeamViewer, die Prüfung einer lokalen Installation, die Analyse individueller Fehlerbilder oder die Unterstützung bei Bedienungs- und Einrichtungsfragen.

Diese Arbeiten benötigen qualifizierte Arbeitszeit und können je nach Systemumgebung, Datenbestand und technischer Ausgangslage sehr unterschiedlich aufwendig sein. Damit die monatliche Entwicklungsgebühr für alle Kunden fair und kalkulierbar bleibt, werden solche individuellen Leistungen gesondert abgerechnet.

Im Servicevertrag enthalten

  • Aktuelle Programmversionen zum Download
  • Anpassungen an gesetzliche Vorgaben innerhalb der Software
  • Produktverbesserungen und laufende Weiterentwicklung
  • Anleitungen zum selbständigen Update
  • Garantierte Antwortzeit auf schriftliche Anfragen
  • Zugang zu Support und Hotline zu den vereinbarten Zeiten

Separat berechnete Leistungen

  • Installation oder Update der Software per TeamViewer
  • Fehlerbehebung auf einem einzelnen Kundensystem
  • Analyse lokaler Daten, Einstellungen oder Schnittstellen
  • Einrichtung, Schulung oder individuelle Beratung
  • Arbeiten, die nicht durch die reine Bereitstellung der Version erledigt sind

Die Idee dahinter

Die monatliche Gebühr verteilt die Kosten für Weiterentwicklung, Pflege, gesetzliche Anpassungen und Sicherheitsanforderungen auf alle Kunden, die dauerhaft von einer gepflegten Software profitieren. Individuelle Arbeitsleistungen werden dagegen nur den Kunden berechnet, die sie tatsächlich in Anspruch nehmen.

So bleibt der Servicevertrag bezahlbar und transparent, während zusätzliche Unterstützung weiterhin möglich bleibt, wenn sie benötigt wird.

Leistungen des Servicevertrags

Servicevertrag

Unsere Software und die dazu gehörenden Dienste werden ständig weiter entwickelt. Diese Entwicklung wird immer kostenintensiver. Das liegt vor allem an den ständig steigenden Personalkosten, aber auch an notwendigen Anpassungen wegen gesetzlicher Änderungen sowie steigenden Sicherheitsanforderungen. Mit zunehmender Anzahl von Kunden steigen außerdem die Anforderungen an die Entwicklung wie auch den Support.

Um die Entwicklung nachhaltig leisten zu können, erheben wir eine monatliche Entwicklungsgebühr. Mit dieser Gebühr stellen wir zahlenden Kunden immer die neueste Version zum Download bereit, um das Upgrade selber vornehmen zu können.

  • Kostenlose Bereitstellung der aktuellen Programmversion zum Download mit allen aktuellen Anpassungen an gesetzliche Vorgaben und enthaltenen Produktverbesserungen.
    Damit wird auch das Ende des Supportzeitraums vermieden.*1
  • Kostenlose Bereitstellung entsprechender Anleitungen zum selbständigen Update der installierten Programmversion.
  • Garantierte Antwortzeit innerhalb von 3 Werktagen auf Eingaben per Mail oder Kontaktformular.
    • Wir bemühen uns werktags innerhalb von 24 Stunden zu antworten.
  • Bereitstellung einer Hotline
    • von Montag bis Freitag von 10:00 - 16:00 Uhr.
    • Die Abrechnung erfolgt monatlich nach dem jeweils gültigen Stundensatz.*2
    • Kunden ohne Servicevertrag zahlen einen erhöhten Stundensatz.*2
  • Die Kosten pro Monat sind vom Umfang der gewählten Softwaremodule abhängig und hier auf Ihren Umfang abgestellt.
  • Im voraus zahlbar monatlich per SEPA Lastschrift oder als 6 Monatsrechnung.
  • Rabattiert, weil monatlich nach Installation gesondert in Rechnung gestellt.

* 1 Für Softwareversionen älter als 3 Jahre leisten wir generell keinen Support mehr. Auch wenn die angesprochenen Probleme durch neuere Version behoben sind, werden wir eher auf ein Update verweisen. Für ein Upgrade von einer Version,

  • die jünger als 1 Jahr ist, setzen wir 25 % des Neupreises,
  • die älter als 1 Jahr ist 50 % des Neupreises,
  • älter als 2 Jahre 75 % und
  • älter als 3 Jahre 100 % des Neupreises an.

* 2 Stundensätze ab 01.07.2024:

  • Normaler Stundensatz 125 €
  • Erhöhter Stundensatz 185 €
  • Notfall Stundensatz 250 €